Statuten
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Pro Velo Sursee besteht ein Verein mit Sitz in Sursee im Sinne von Art.60ff ZGB. Der Verein ist dem Verein pro Velo Schweiz angeschlossen.
Art. 2 Zweck
1. Pro Velo Sursee hat den Zweck, generell dem Umweltschutz im Verkehrsbereich Nachachtung zu verschaffen und im speziellen das Velo als umweltfreundliches, energiesparendes und gesundes Individualverkehrsmittel zu fördern.
2. Pro Velo Sursee setzt sich ein für Sicherheit und Komfort der Velofahrenden im Strassenverkehr, für Verbesserungen im Fahrradbereich und für Verknüpfungen des motorlosen Individualverkehrs mit dem öffentlichen Verkehr.
3. Zur Erreichung ihrer Zwecke arbeitet pro Velo Sursee mit zielverwandten Organisationen zusammen.
4. Pro Velo Sursee wahrt die Interessen der velofahrenden Bevölkerung gegenüber den kommunalen, den kantonalen und den Bundesbehörden und arbeitet mit ihnen zusammen. Der Verein ergreift die erforderlichen Rechtsmittel, wo dies notwendig erscheint.
5. Pro Velo Sursee nimmt Einsatz in verkehrsorientierte Kommissionen, Organisationen oder Vereinen, welche Pro Velo nützlich sind.
6. Pro Velo Sursee unterstützt den Radtourismus in den Regionen Sempachersee und Surental.
Art. 3 Mitgliedschaft
Mitglied von Pro Velo Sursee ist, wer den jährlichen Mitgliederbeitrag bezahlt. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Austritt ist nur durch ausdrückliche Erklärung auf Ende eines Kalenderjahres möglich. Mitglieder können durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
Art. 4 Organe
Die Organe der Pro Velo sind:
1. Die Generalversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Rechnungsrevisoren
Art. 5 Generalversammlung
Das oberste Organ der Pro Velo Sursee ist die Generalversammlung. Sie wird vom Vorstand einmal pro Jahr durch schriftliche Einladung einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens drei Wochen im Voraus unter Beilage der Traktandenliste. Ausserordentliche Generalversammlungen können vom Vorstand oder von einem Zehntel der Mitglieder verlangt werden.
Jede ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse der Versammlung erfolgen mit einfachem Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand. Vorbehalten bleiben die abweichenden Bestimmungen dieser Statuten.
Die Generalversammlung kann nur über die in der Traktandenliste ordnungsgemäss enthaltenen Geschäfte und über rechtzeitig eingereichte Anträge der Mitglieder Beschluss fassen. Jedes Mitglied ist berechtigt, zu den traktandierten Geschäften Abänderungsanträge zu stellen. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 10 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
1. Wahl des Vorstandes, Kassiers, Rechnungsrevisors
2. Genehmigung der Rechnung, des Budgets und des Jahresprogramms
3. Festsetzung des jährlichen Mitgliederbeitrages
4. Änderung oder Ergänzung der Statuten
5. Stellungnahme des Vereins zu Vorlagen und Vorschlägen von besonderer Tragweite; diese Befugnis kann im Einzelfall an den Vorstand delegiert werden.
6. Auflösung des Vereins.
Art. 6 Vorstand
1. Der Vorstand führt den Verein strategisch und operativ. Er besteht aus mindestens 5 3Mitgliedern.
2. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
3. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, nach dessen Ablauf sämtliche Mitglieder wieder wählbar sind.
4. Der Vorstand kann weitere Aufgaben an Arbeitsgruppen übertragen, denen auch vorstandsexterne Personen angehören können.
Art. 7 Mittel
1. Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
a) den Mitgliederbeiträgen
b) Beiträgen zielverwandter Organisationen
c) Spenden von Mitgliedern und Gönners
d) Sponsorengeldern
e) Erlöse aus Anlässen
f) Einkünfte von Aufträgen und Dienstleistungen
2. Für die Verbindlichkeiten der pro Velo haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen der Pro Velo Sursee.
Art. 8 Statutenänderung und Vereinsauflösung
Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins können durch eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung vorgenommen werden. Nach der Auflösung des Vereins geht ein allfälliger finanzieller Überschuss an Pro Velo Luzern.